30.09.2015Fachbeitrag

Vergabe 653

EU erleichtert Auftragsvergabe für Flüchtlingsprojekte

Die EU-Kommission erläutert Erleichterungen für öffentliche Aufträge für Flüchtlingsprojekte (Mitteilung vom 09.09.2015).

EU-Ausnahmetatbestände nutzen

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie verschiedene Bundesländer die vergaberechtlichen Anforderungen erleichtert haben (siehe Vergabe Aktuell Nr. 649), zieht die EU-Kommission nach. Sie erläutert, unter welchen Voraussetzungen sich die öffentliche Hand auf die im europäischen Vergaberecht angelegten Ausnahmen berufen darf.

Fristverkürzungen vor Direktvergabe prüfen

Auftraggeber sollen zunächst versuchen, in beschleunigten Vergabeverfahren mit erheblich verkürzten Fristen Aufträge zu vergeben. Wenn das aufgrund Dringlichkeit nicht mehr geht, kann ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig sein.

Auftraggeber sollten diese Mitteilung nicht als Freibrief für Direktvergaben werten. Die EU-Kommission stellt klar, dass im Streitfall der EuGH frei entscheiden würde. Außerdem gilt selbst bei größter Dringlichkeit, dass die Ausnahmen immer mit einer Begründung zu dokumentieren sind. Noch ein Hinweis: In der deutschen Übersetzung ist der EUSchwellenwert für Bauaufträge mit 5,168 Mio. Euro falsch, da dieser derzeit bei 5,186 Mio. Euro liegt.

Praxistipp

Auftraggeber müssen prüfen, ob der Auftrag ohne Vergabeverfahren schneller vergeben werden kann oder ob andere Entscheidungswege ohnehin die Zeit erfordern, die auch für ein abgekürztes Vergabeverfahren ausreicht.

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