15.12.2018Fachbeitrag

BRX Update: Beihilferecht Dezember 2018

EU-Kommission gestattet Förderung von Elektrobussen

Laut der EU-Kommission dürfen das BMU und die Bundesländer bis 2021 öffentlichen Verkehrsunternehmen für den Erwerb von Elektrobussen und Ladeinfrastrukturen Zuschüsse in Höhe von insgesamt EUR 190 Mio. gewähren. Das Sofortprogramm zum Modernisieren des ÖPNV ist mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar (EU-Kommission, 26.02.2018, SA.48190 (2017/N); EU-Kommission, 28.05.2018, SA.50776 (2018/N)).

Bund beteiligt sich beim Modernisieren des ÖPNV an emissionsfreien Elektrobussen

Durch die „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV“ beabsichtigt das BMU, sich mit bis zu 80 % an den Investitionsmehrkosten für ca. 600 neu zu beschaffende Elektro- bzw. aufladbare Plug-in-Hybridbusse  – anstelle herkömmlicher Dieselbusse – zu beteiligen. Die mit Strom aus erneuerbaren Energien betriebenen Busse sollen die CO2-Emmissionen um schätzungsweise 45.000 Tonnen pro Jahr reduzieren. Zusätzlich fördert das BMU 40 % der Investitionsmehrkosten, die den öffentlichen Verkehrsunternehmen durch den Aufbau von Ladeinfrastrukturen entstehen. Das BMU stellt insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von EUR 155 Mio. bereit.

Auch Bundesländer können Mehraufwand bezuschussen

Die im Sofortprogramm vorgesehene „Länderöffnungsklausel“ ermöglicht den Bundesländern, ihrerseits insgesamt bis zu EUR 35 Mio. für das Sofortprogramm zusätzlich beizusteuern. Derzeit sind ca. 36.000 Busse mit Dieselmotoren bei ÖPNV-Verkehrsunternehmen im Einsatz. Aufgrund der hohen Investitionskosten wurde bisher nur eine geringe Anzahl an Elektrobussen vorwiegend zu Testzwecken gekauft.

Zuschüsse als tatbestandliche Beihilfe

Die Zuschüsse seien als Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen. Das BMU begünstige die Verkehrsunternehmen, weil es sie anteilig von den gewöhnlich selbst zu tragenden Kosten befreie. Dies sei potentiell geeignet, den EU-Binnenmarkt zu verzerren. Denn die Verkehrsunternehmen stünden mit solchen aus anderen Mitgliedsstaaten im Wettbewerb.

Zuschüsse zum Zweck der CO2-Reduktion mit Binnenmarkt vereinbar

Die EU-Kommission genehmigte die Fördermaßnahme als gem. Art. 107 Abs. 3 lit. c) AEUV mit dem EU-Binnenmarkt vereinbar. Der Nutzen der nicht rückzahlbaren Zuschüsse sei eindeutig größer als die beihilfebedingten Wettbewerbsverzerrungen. Denn das Vorhaben diene den EU-Umweltzielen, CO2-Emmissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern.

Erwerbsbedingter Mehraufwand für Elektrobusse und Infrastruktur anteilig ausgleichbar

Mit dem Ziel, eine Reduktion von CO2-Emmissionen zu erreichen, verfolge Deutschland den im allgemeinen Interesse liegenden Zweck des Klimaschutzes. Der anteilige Zuschuss sei notwendig, weil der Kauf eines Elektrobusses im Vergleich zum Kauf eines Dieselbusses zurzeit fast doppelt so teuer sei (Mehrkosten in Höhe von ca. EUR 270.000,-). Der Ankauf von Dieselbussen mit der aktuellsten EURO VI Norm sei nicht gleichsam effektiv, denn die Elektrobusse seien emissionsfrei einsetzbar. Die Beihilfe sei auch angemessen, weil sich das BMU nur zu 80 % an den im Vergleich zum Ankauf von Dieselbussen entstehenden Mehrkosten beteilige. Hierdurch stelle das BMU sicher, dass die Beihilfe auf den durch den Klimaschutz entstehenden Mehraufwand begrenzt sei. Etwaige wettbewerbsverzerrende Effekte des Zuschusses fielen gegenüber den schwerwiegenden Belangen des Klimaschutzes weniger ins Gewicht und seien zu vernachlässigen.

Fazit

Die unterstützende Position der EU-Kommission bei Belangen des Klimaschutzes sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei Fördermitteln und Beihilfen für Zuwendungs- und Beihilfeempfänger stets das Risiko einer Rückforderung besteht. Gerade beim Erwerb von Elektrobussen kann öffentlichen Verkehrsunternehmen deshalb nur geraten werden, die mitunter komplex miteinander verzahnten Vorgaben des EU-Beihilfe- und Vergaberechts sowie die Vorgaben der Fördermittelbescheide einzuhalten.

Als PDF herunterladen

Ansprechpartner

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.