20.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 544

EU prüft Beihilfen im Profifußball

Das europäische Beihilfenrecht ist auch bei Fördermaßnahmen im Profisport zu beachten. Jetzt hat ein Gericht in Madrid eine Vereinbarung zwischen dem Fußballverein Real Madrid und der spanischen Hauptstadt ausgesetzt. (Tribunal Superior de Justicia de Madrid, 01.08.2014).

Jetzt Entscheidung eines Gerichtes in Madrid

Real Madrid hatte mit dem Stadtrat die Nutzung benachbarter Grundstücke vereinbart. Das Gericht sah in dem Verkauf vergünstigter Grundstücke eine unzulässige Behilfe. 

Parallele Prüfungskompetenzen

Die EU-Kommission untersucht seit Ende 2012 offiziell staatliche Beihilfen für Profifußballvereine in der EU. Im Beihilfenrecht haben sowohl die staatlichen Gerichte als auch die EU-Kommission Prüfungskompetenzen. Staatliche Gerichte müssen unzulässige Beihilfen prüfen und verhindern.

Nicht alles verboten!

Der Sport unterliegt dem EU-Beihilfenrecht jedoch nur, soweit er als wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Förderung von Jugend- und Amateurmannschaften der Proficlubs stellt keine verbotene Beihilfe i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV dar.

Das Vorgehen gegen deutsche Vereine ist nur noch eine Frage der Zeit. Deshalb sollen Unterstützungen wie überlassene Grundstücke, verringerte Stadionmieten etc. vorab auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft werden.

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