22.02.2021Fachbeitrag

Beihilfe Fördermittel 075

EU verlängert und erweitert Befristeten Beihilferahmen

Die EU-Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatlliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft in der Coronakrise verlängert und erweitert.

Befristeter Beihilferahmen

Der Befristete Rahmen ermöglicht den Mitgliedstaaten, im Einklang mit dem EU-Beihilfenrecht gezielt die Wirtschaft zu unterstützen, beispielsweise durch direkte Zuschüsse, Steuervorteile oder vergünstigte Darlehen an Unternehmen.

Geltungsdauer verlängert

Bisher sollte der Befristete Rahmen am 30. Juni 2021 auslaufen. Um die Mitgliedstaaten weiterhin dabei zu unterstützen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzuschwächen, hat die Kommission die Geltungsdauer des Befristeten Rahmens bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Obergrenzen erhöht

Zudem wurden die geltenden Obergrenzen für Beihilfen deutlich erhöht. Die neue Beihilfeobergrenze beträgt pro Unternehmen 1,8 Mio. Euro, für Agrar- und Fischereiunternehmen gelten geringere Grenzen von 225.000 Euro bzw. 270.000 Euro. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten besonders von der Coronakrise betroffene Unternehmen nun mit Fixkostenzuschüssen bis zu 10 Mio. Euro fördern.

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