Vergabe 1446
EuG: Schadensersatz bei Direktvergabe?
Ein Schadensersatzanspruch eines Wirtschaftsteilnehmers gegen die EU-Kommission wegen des Verzichts auf eine Auftragsbekanntmachung setzt voraus, dass er zweifelsfrei den Zuschlag für den Auftrag erhalten hätte (EuG, 21.02.2024, T-38/21).
Klagebefugnis bei EU-Maßnahmen
Klagebefugt für eine Klage gegen Maßnahmen eines EU-Organs ist, wer nicht nur unmittelbar, sondern auch individuell betroffen ist. Ist der Kläger nicht Adressat der Maßnahme, ist dies nur dann der Fall, wenn die angefochtene Entscheidung den Kläger aufgrund persönlicher Eigenschaften berührt.
Wettbewerber sind individuell betroffen
Ein Wirtschaftsteilnehmer ist im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Auftragsbekanntmachung von der Vergabeentscheidung zugunsten eines Dritten individuell betroffen, wenn er nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurde, obwohl er die angewandten Auswahlkriterien erfüllt.
Kläger trägt Beweislast für Schaden
Der Kläger hat in diesem Fall nur einen Anspruch auf Ersatz des sicheren Schadens. Er muss daher nachweisen, dass er den Zuschlagskriterien entsprechend das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten hätte.