16.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1381

EuG zu Arbeitgeberwechsel und Vorteilen im Vergabeverfahren

Der öffentlicher Auftraggeber muss das Verhalten eines Bieters aufklären und näher untersuchen, wenn es ausreichend Anhaltspunkte für Verstöße gegen wettbewerbliche Grundsätze gibt (EuG, 26.04.2023, T-54/21). 

Unzulässige Vorteile durch einen ehemaligen Mitarbeiter?

Die Klägerin machte geltend, dass ein Bieter auszuschließen sei, weil dieser durch einen ehemaligen Mitarbeiter der Klägerin unzulässige Vorteile erhalten habe. Der frühere Mitarbeiter habe die sensiblen Informationen zudem rechtswidrig erlangt. 

Arbeitgeberwechsel im Vergabeverfahren unproblematisch 

Dem Gericht fehlten jedoch Anhaltspunkte, nach denen der Auftraggeber die vorgeworfenen Wettbewerbsverstöße hätte näher prüfen müssen. Ein vages Schreiben der Klägerin an den öffentlichen Auftraggber, welches auf ein mutmaßlich rechtswidriges Verhalten eines anderen Bieters hinweise, reiche nicht aus. Dem Bieter könne auch nicht vorgeworfen werden einen ehemaligen Mitarbeiter der Klägerin eingestellt zu haben. Die Teilnahme an einem Vergabeverfahren hindere den Bieter sowie seine Angestellten oder ehemaligen Angestellten nicht daran Arbeitsverträge abzuschließen.

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