Vergabe 895
EuGH: Bieter dürfen Angebot nicht nachbessern
Bieter dürfen ihr Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist nicht nachbessern (EuGH, 28.02.2018, C-523/16).
Vergabeunterlagen maßgeblich
Zwar darf ein Auftraggeber bestimmen, dass Bieter fehlende Unterlagen nachreichen, so der EuGH. Gleichwohl bindet sich der Auftraggeber durch die Vergabeunterlagen.
Keine Berichtigung
Bestimmt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen, dass er unvollständige Angebote ausschließt, dürfen Bieter die feh-lenden Dokumente auch dann nicht nachreichen, wenn sie für diese Möglichkeit eine Entschädigung zahlen. Zudem seien die Berichtigungen durch den Bieter unzulässig, wenn sie der Vorlage eines neuen Angebots gleichkämen.