Vergabe 1379
EuGH: Bieter kann Begründung zu vermeintlichen Dumping Angebot verlangen
Der unterlegene Bieter kann Informationen über ein „ungewöhnlich niedriges Angebot“ verlangen (EuGH, 11.05.2023, C-101/22 P).
Begründung auf ausdrückliches Ersuchen
Nach Rechtsprechung des EuGH hat der Auftraggeber zu begründen, warum ihm ein ausgewähltes Angebot nicht ungewöhnlich niedrig erscheint, wenn der unterlegene Bieter ein ausdrückliches Ersuchen stellt (EuGH, 04.06.2017, T-392/15).
Hinweise auf Folgen eines ungewöhnlich niedrigen Angebots genügen
Der abgelehnte Bieter muss das Ersuchen klar formulieren und verlangen, dass der öffentliche Auftraggeber begründet, warum das ausgewählte Angebot nicht als ungewöhnlich niedrig anzusehen ist.
Dazu genügt es, wenn der unterlegene Bieter auf die möglichen Folgen eines Angebots hinweist. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Begriff "ungewöhnlich niedriges Angebot" ist vorzugswürdig, aber nicht zwingend.