Vergabe 751 und ÖPNV 071
EuGH: Generalunternehmer ohne Eigenleistung dürfen nicht ausgeschlossen werden
Öffentliche Auftraggeber dürfen den Auftraggnehmern nicht vorschreiben, dass diese einen bestimmten Prozentsatz des Auftrags mit eigenen Mitteln zu erbringen haben (EuGH, 14.07.2016, C-406/14).
Mindestens 25 % Eigenleistungsquoten
In dem zu entscheidenen Fall enthielten die Vergabeunterlagen eine Klausel, wonach der Auftragnehmer verpflichtet war, mindestens 25 % der Arbeit mit eigenen Mitteln zu erbringen.
Keine abstrakte Festlegung
Ein solches Vorgehen ist unzulässig. Der EuGH erlaubt zwar dem Auftraggeber, den Rückgriff auf Unterauftragnehmer, deren Eignung er nicht hinreichend prüfen kann, für die Ausführung wesentlicher Teile des Auftrags zu verbieten. Nicht zulässig ist hingegen eine Klausel, die abstrakt festlegt, dass der künftige Auftragnehmer einen bestimmten Prozentsatz der von dem Auftrag umfassten Arbeit mit eigenen Mitteln erbringen muss.
neues Vergaberecht
Auch das neue Vergaberecht enthält keine derartige Ermächtigung, so dass die Entscheidung weiterhin Bestand haben dürfte.