Vergabe 1272
EuGH: Inhouse-Vergaben nachträglich unzulässig bei Anteilsverkauf
Die Voraussetzungen einer Inhouse-Vergabe müssen nicht nur bei Auftragsvergabe, sondern auch während der gesamten Vertragsdauer vorliegen (EuGH, 12.05.2022, C-719/20):
Sachverhalt
Eine italienische Gemeinde beauftragte eine Aktiengesellschaft mit Leistungen der kommunalen Abfallbewirtschaftung. An der Gesellschaft waren ausschließlich Gemeinden beteiligt. Nach öffentlicher Ausschreibung übertrugen die Gemeinden während der Vertragslaufzeit ihre Anteile an eine andere Gesellschaft. Diese führte die Leistungen der Abfallbewirtschaftung weiter fort.
Nachträglicher Wegfall der Inhouse-Voraussetzungen
Die Inhouse-Voraussetzungen liegen nach Auffassung des EuGH in der neuen gesellschaftsrechtlichen Konstellation nicht mehr vor. Denn weder der Auftraggeber noch die übrigen Gemeinden sind an der neuen Gesellschaft beteiligt. Sie können sie nicht mehr kontrollieren und die strategischen Ziele und wesentlichen Entscheidung der Einrichtung nicht mehr beeinflussen.