19.03.2024Fachbeitrag

Vergabe 1449

EuGH: Nachprüfung bei grenzüberschreitender Beschaffung

Bei einem grenzüberschreitenden Auftrag ist für die Nachprüfung der Mitgliedstaat zuständig, in dem die zentrale Beschaffungsstelle ihren Sitz hat (EuGH, 23.11.2023, C-480/22).

Einheitliche Lösung

Der Sitz der zentralen Beschaffungsstelle ist damit nicht nur entscheidend für das materielle Vergaberecht, sondern auch für das Verfahrensrecht. Sonst droht die Gefahr, dass im Rahmen eines Beschaffungsvorgangs die Regelungen unterschiedlicher Mitgliedstaaten anzuwenden sind.

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse irrelevant

Für die Frage, welches Verfahrensrecht anzuwenden ist, kommt es nicht auf die Herkunft der hinter der zentralen Beschaffungsstelle stehenden Gesellschaft an.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.