Vergabe 1012
EuGH: PKW-Maut verstößt gegen Unionsrecht
Die geplante PKW-Maut für die Benutzung von Bundesfernstraßen ist mit den europarechtlichen Diskriminierungsverboten unvereinbar (EuGH, 18.06.2019, C-591/17).
Vertragsverletzungsverfahren durch Österreich
Österreich beanstandete im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die seit 2015 geplante Einführung einer Pkw-Maut für Bundesfernstraßen. De facto sei die Abgabe nur von Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassen Fahrzeugen zu entrichten.
Infrastrukturabgabe benachteiligt Ausländer wegen Steuerentlastung
Zu Recht! Der EuGH folgt entgegen dem Schlussantrag des Generalanwaltes der Ansicht Österreichs. Indem die Bundesrepublik eine Steuerentlastung in Höhe der jährlich zu errichtenden Infrastrukturabgabe zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen vorsieht, behandelt sie Ausländer diesen gegenüber schlechter.
Diskriminierende Wirkung und Behinderung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit
Eine Pkw-Maut, die deutsche Halter durch eine entsprechende Steuerentlastung begünstigt, verstößt gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV. Zudem ist sie geeignet, den freien Zugang von Waren und Dienstleistungen in ungerechtfertigter Weise zu beeinträchtigen.