16.05.2017Fachbeitrag

Vergabe 813

EuGH präzisiert Rechtsprechung zur Eignungsprüfung

Der EuGH hat über eine Vielzahl von Fallgruppen entschieden, in denen der Auftraggeber Bewerber vom Vergabeverfahren ausschließen darf, weil sie ihre Eignung nicht nachgewiesen hatten (04.05.2017, C-387/14).

Keine Eignungsprüfung bei neuen Unterlagen


Der Auftraggeber darf die Eignung eines Bewerbers nicht erneut prüfen, wenn er nach Ablauf der Teilnahmefrist neue Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung einreicht.

Ausschluss der Eignungsleihe

Der Auftraggeber darf eine Eignungsleihe ausschließen, wenn der Auftrag unteilbar und somit von einem einzigen Unternehmen auszuführen ist. Beruft sich ein Bewerber daraufhin zum Nachweis seiner Eignung auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens, darf der Auftraggeber den Bewerber ausschließen.

Nachweis der Eignung nur bei tatsächlicher Auftragsausführung

Beruft sich ein Bewerber auf Erfahrungen, die er als Mitglied eines Unternehmenskonsortiums gesammelt hat, muss er bei der Ausführung des Auftrages tatsächlich einen Beitrag geleistet haben.

Fahrlässig abgegebene falsche Erklärungen

Der Auftraggeber darf einen Bewerber vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn der Bewerber falsche Erklärungen abge-geben hat und ihm Fahrlässigkeit einer gewissen Schwere vorwerfbar ist.

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