Vergabe 1353
EuGH zu Eignungskriterien und Eignungsleihe
Gesetzliche Spezialvorschriften ergänzen nicht automatisch die vom Auftraggeber bestimmten Eignungskriterien. Eignungsleihe ist ohne Vertrag möglich (EuGH, 26.01.2023, C-403/21).
Eignungskriterien ergeben sich „nicht automatisch“
Öffentliche Auftraggeber bestimmen die Eignungskriterien der Auftragsvergabe nach freiem Ermessen. Steht der Auftragsgegenstand nicht abschließend fest, dürfen auch Qualifikationen aus Spezialnormen bestimmt werden, auf die es nur möglicherweise ankommt. Diese Qualifikationskriterien ergänzen den Auftrag nicht automatisch.
Eignungsleihe erfordert weder Konzern noch Vertrag
Nimmt der Bieter ein anderes Unternehmen in Anspruch, um die Eignungskriterien zu erfüllen, darf der Auftraggeber ihn nicht vom Verfahren ausschließen, weil die Unternehmen nicht durch Auftrag miteinander verbunden sind. Der Auftraggeber darf dem Bieter auch nicht vorschreiben sich mit dem Unternehmen durch Auftrag zu verbinden. Für die Eignungsleihe reicht es aus, dass der Bieter eine verbindliche Zusage des Unternehmens beibringt.