Vergabe 878
EuGH zum Ausschluss von Bewerbern
Der Auftraggeber darf einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn er unvollständige und den Tatsachen nicht entsprechende Erklärungen abgibt (EuGH, 20.12.2017, C-178/16).
Unvollständige Erklärungen
Der Auftraggeber vergab einen Bauauftrag. Ein Bewerber erklärte, dass sein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied nicht rechtskräftig strafrechtlich verurteilt sei. Tatsächlich hatte ein Gericht das Verwaltungsratsmitglied bereits, wenn auch noch nicht rechtskräftig, verurteilt. Der Auftraggeber schloss daraufhin den Bewerber vom Vergabeverfahren aus.
Angabe der Verurteilung notwendig
Der EuGH entschied, dass der Ausschluss rechtmäßig war. Der Bewerber hätte wahrheitsgemäße Angaben machen und die Verurteilung im Laufe des Vergabeverfahrens mitteilen müssen. Der Auftraggeber dürfe nämlich das Verhalten von Vertretern eines Bewerbers berücksichtigen, auch wenn sie bereits vor dem Vergabeverfahren aus dem Amt ausgeschieden wären.