Vergabe 1467
EuGH zum Bieterausschluss zur Betrugsbekämpfung
Das Vorenthalten von Informationen gegenüber dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), rechtfertigt einen zweijährigen Ausschluss von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (EuGH, 30.05.2024, C-130/23).
Ausschluss rechtmäßig veröffentlicht
Die Europäische Kommission darf den Ausschluss auf ihrer Website veröffentlichen, um die abschreckende Wirkung des Ausschlusses zu verstärken.
Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Union
Der Ausschluss und die Veröffentlichung sind unterschiedliche Maßnahmen, die einander ergänzen.
Keine gleichwertige Wirkung
Der Ausschluss hat Strafcharakter. Die Veröffentlichung soll abschrecken und vorbeugen, um Betroffene von einem möglichen Regelverstoß abzuhalten.