Vergabe 1031
EuGH zur Bieteridentität bei Unternehmensverschmelzung
Eine beabsichtigte Unternehmensverschmelzung während eines laufenden Vergabeverfahrens steht nach Ansicht des EuGH der Aufforderung zur Angebotsabgabe nicht entgegen (EuGH, 11.07.2019, C-697/17).
Unternehmensverschmelzung zwischen Teilnahmewettbewerb und Angebotsabgabe
Der Auftraggeber schrieb Bauaufträge im nichtoffenem Verfahren mit Teilnahmewettbewerb aus. Zwischen dem Teilnahmewettbewerb und dem Ende der Angebotsphase beabsichtigten zwei beteiligte Unternehmen die Verschmelzung. Nur das übernehmende Unternehmen gab schließlich ein Angebot ab. Das nationale Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob eine umfassende Bieteridentität zwischen den in der Vorauswahl berücksichtigten Bewerbern und jenen, die ein Angebot abgeben dürfen, vorliegen muss.
Umfassende Bieteridentität nicht erforderlich
Der EuGH verneinte dies. Eine umfassende Bieteridentität sei nicht erforderlich. Die Leistungsfähigkeit des übernehmenden Unternehmens verschlechterte sich nicht im Zuge der Verschmelzung, sondern verbessere sich.
Keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Mangels kollusiven Verhaltens beeinträchtigt die weitere Teilnahme des übernehmenden Unternehmens die Wettbewerbssituation der übrigen Bieter nicht.