27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1193

Fachlose für Lieferung und Wartung

Der Auftraggeber eines Alarmierungssystems muss Fachlose für Lieferung und Wartung bilden. Grundsätzlich müssen Auftraggeber die Energieeffizienz von Systemen bei der Vergabe berücksichtigen. Ausnahmen sind zulässig (OLG Karlsruhe, 11.11.2020, 15 Verg 6/20).

Zwei Lose: Beschaffung und Einbau/Wartung  

Der Auftraggeber eines digitalen Alarmierungssystems durfte zwar die Beschaffung und den Einbau des Systems gemeinsam vergeben, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen und Schnittstellenprobleme zu vermeiden. Die langfristige Wartung hätte er aber getrennt ausschreiben müssen. Ein Drittunternehmen hätte sie technisch problemfrei und nach dem Gewährleistungszeitraum des Verkäufers auch ohne die Gefahr von Verantwortlichkeitsüberschneidungen durchführen können.   

Energieeffizienz nicht zwingend zu werten

Bieter können grundsätzlich rügen, dass Auftraggeber die Energieeffizienz bei der Wertung berücksichtigen müssen. Auftraggebern steht jedoch ein Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie die Energieeffizienz mit anderen Interessen abwägen und auf deren Wertung verzichten dürfen. Im vorliegenden Fall hat der Auftraggeber die Energieeffizienz zulässigerweise nicht gewertet, da er das zuverlässige Funktionieren des Alarmierungssystems höher gewichtete.

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