Vergabe 543
Fehler in der Bekanntmachung im Pflichtmedium berichtigen
Der Auftraggeber kann einen Fehler im bereits veröffentlichten Bekanntmachungstext heilen, wenn er den berichtigten Text im gleichen Medium veröffentlicht (OLG Naumburg vom 30.04.2014 – 2 Verg 2/14).
Transparenzgebot verpflichtet zu eindeutiger Bekanntmachung
Ist der Bekanntmachungstext mehrdeutig, kann dies die Bieter nach Ansicht des OLG Naumburg in ihren subjektiven Rechten verletzen, weil das Verfahren nicht transparent ist.
angemessene Restbewerbungsfrist nach Korrektur
Korrigiert der Auftraggeber den mehrdeutigen Text, hat er den Bewerbern eine angemessene Restbewerbungsfrist einzuräumen.
Bewerbungsfrist muss echte Auswahlchance ermöglichen
Dabei kommt es nicht darauf an, ob in dieser Zeit ein Teilnahmeantrag und dessen Übermittlung rein "technisch" noch möglich gewesen wäre, sondern ob ein Teilnahmeantrag in hoher Qualität mit echten Auswahlchancen erstellt werden kann.