03.07.2017Fachbeitrag

Vergabe 828

Forderung nach Gütezeichen privater Vereine nach neuem Vergaberecht zulässig

Nach altem Vergaberecht durften öffentliche Auftraggeber bei Lieferaufträgen weder als Eignungsnachweis noch in der Leistungsbeschreibung die Vorlage eines nationalen Gütezeichens privater Vereine verlangen. (OLG Düsseldorf, 14.12.2016, Verg 20/16). Die neue VgV erlaubt öffentlichen Auftraggebern dagegen, grundsätzlich solche Gütezeichen zu fordern.

Verstoß gegen § 7 Abs. 3 EG VOL/A

Nach § 7 Abs. 3 EG VOL/A war nur die Vorlage von Bescheinigungen „amtlicher Qualitätsskontrollinstitute“ erlaubt. Private Vereine waren nach Auffassung des OLG, keine amtlichen Stellen, die unter diese Norm fielen.

Verstoß gegen Europarecht

Auch als Vorgabe an die Leistung war die Forderung eines RAL-Gütezeichens unzulässig. Sie verstieße gegen den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs, da sie Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten von einer Teilnahme am Verfahren schrecken könne.

Allerdings ging auch das OLG davon aus, dass sich die Rechtslage nach Umsetzung der Vergaberichtlinien anders darstellt. Nach der neuen VgV ist die Forderung nach einem nationalen Gütezeichen als Eignungsnachweis oder als An-forderung an die Leistung nun grundsätzlich zulässig.

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