25.02.2015Fachbeitrag

Vergabe 605

Geforderte Eignungsnachweise müssen in der Bekanntmachung aufgeführt werden

Der Auftraggeber kann einen Bewerber nur dann wegen eines fehlenden Eignungsnachweises ausschließen, wenn er den Nachweis in der Vergabebekanntmachung eindeutig gefordert hat (OLG Naumburg, 23.12.2014, 2 Verg 5/14).

Bieter darf auf Auswahlentscheidung im Teilnahmewettbewerb vertrauen!

Der Auftraggeber kann nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs einen Bieter nicht nachträglich wegen fehlender Eignung ausschließen, wenn sich an der tatsächlichen Bewertungsgrundlage nichts geändert hat. Der Bieter ist in seinem Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung schutzwürdig.

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