Vergabe 1095
HOAI landet wieder beim EuGH
Der EuGH muss erneut über die Wirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI entscheiden (BGH, 14.05.2020, VII ZR 174/19).
Vorlage an den EuGH
Der BGH teilte in seiner mündlichen Verhandlung am 14.05.2020 mit, dass er dem EuGH Fragen zur Wirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI vorlegt. Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 04.07.2020 (C 377/17) entschie-den, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unwirksam sind, denn sie verstoßen gegen die Dienstleistungsrichtlinie.
BGH: HOAI-Sätze zwischen Privaten für wirksam?
Der BGH will eine Entscheidung des EuGH, ob diese Dienstleistungsrichtlinie auch unmittelbar zwischen Privaten gilt und damit die Mindest- und Höchstsätze bei privaten Bauherren unwirksam oder – bei einer fehlenden unmittel-baren Anwendung – doch verbindlich sind.
Der BGH tendiert dazu, dass die Richtlinie nicht unmittelbar zwischen Privaten anzuwenden ist. Dies hätte weitreichende Auswirkungen auf Streitigkeiten über die Wirksamkeit von Mindest- und Höchstsätzen: Zwischen Privaten wären diese verbindlich, bei Verträgen mit der öffentlichen Hand dagegen unwirksam.
Mit einer Entscheidung des EuGH ist nicht vor 2021 zu rechnen.