27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1201

Kein Ausschluss bei unklarer Ausschreibung

Werden zentrale Eignungskriterien nicht wirksam bekanntgemacht, kann der Auftraggeber einen Bieter nicht ausschließen, wenn dieser sie nicht erfüllt (OLG München, 30.11.2020, Verg 6/20).

Klare Ausschreibung

Bieter müssen einer Ausschreibung eindeutig entnehmen können, welche Anforderungen der Auftraggeber an ihre
Eignung stellt und welche Erklärungen oder Nachweise er von ihnen verlangt. Der Auftraggeber muss diese Eignungsnachweise nach Art, Inhalt und Zeitpunkt eindeutig fordern.

Auslegung der Vergabeunterlagen

Dass Bieter die Vergabeunterlagen ggf. auslegen müssen, ist an sich nicht vergaberechtswidrig. Bestehen nach der Auslegung allerdings noch Unklarheiten und Widersprüche, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

Pflicht zur Nachforderung oder Aufklärung

Bringt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen nicht klar zum Ausdruck, dass der Bieter eine bestimmte Erklärung bereits bis zum Ablauf der Angebotsfrist beibringen muss, darf er ein Angebot nicht ohne Weiteres ausschließen, wenn diese Erklärung fehlt. Der Auftraggeber muss die Erklärung entweder nachfordern oder das Angebot aufklären.

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