Vergabe 1511
OLG Düsseldorf konkretisiert Eignungsleihe
OLG Düsseldorf, 28.06.2023 – Verg 44/22
Stellt ein Personaldienstleister einem Bieter ungelerntes Personal zur Verfügung, liegt kein Fall der Eignungsleihe vor. Anders ist dies bei einer Fachpersonalausleihe.
Festmacherdienste
Der Auftraggeber schrieb Dienste zum sicheren Festmachen und Lösen von Wasserfahrzeugen in einer Schleuse aus. Für diese Tätigkeiten ist kein Fachpersonal erforderlich.
Bezug von ungelerntem Personal
Eine Bieterin beabsichtigte, ungelerntes Personal u. a. durch die Inanspruchnahme eines Personaldienstleisters zu beziehen. Zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit legte sie keine Verpflichtungserklärung der Personaldienstleisters vor.
Keine Eignungsleihe
Zu Recht! Eine Eignungsleihe liegt nur vor, wenn die von einem Dritten zur Verfügung gestellten Kapazitäten die Eignung des Bieters begründen. Das ist – so der Vergabesenat – nur bei einer Fachpersonalausleihe der Fall. Durch den Bezug von ungelerntem Personal stellt ein Bieter hingegen seine eigene berufliche Leistungsfähigkeit her.