Vergabe 863
Keine Fachlose bei unzumutbarem Verwaltungsaufwand
Ein Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einen Dienstleistungsauftrag, der auch unmittelbar damit zusammenhängende Lieferleistungen umfasst, in Fachlose aufzuteilen, wenn dies erheblichen Kontroll- und Koordinationsaufwand mit sich bringt (OLG Jena, 09.11.2016, 2 Verg 4/16).
Winterdienst und Streusalz getrennt auszuschreiben?
Der Auftraggeber schrieb Winterdienstleistungen aus. Der Auftragnehmer sollte die Streumaterialien selbst beschaffen, die er für den Auftrag benötigt. Ein Hersteller von Streusalz legte Nachprüfungsantrag ein: Der Auftraggeber habe die Lieferung der Streustoffe in einem separaten Fachlos ausschreiben müssen.
Nein! Fachlosvergabe unzumutbar
Ohne Erfolg! Die Gesamtvergabe war sachlich begründet. Liefer- und Dienstleistung hingen unmittelbar miteinander zusammen. Bei getrennter Ausschreibung wäre dem Auftraggeber ein unzumutbarer Aufwand für die Kontrolle und Koordination der Auftragnehmer entstanden. Er hätte u.a. kontrollieren müssen, ob der Lieferant das Streusalz pünktlich liefert, ob der Dienstleister das gelieferte Salz richtig einsetzt und tatsächlich das gelieferte Salz verbraucht wird.