Vergabe 1465, Energie 120
Keine Vertragsblockade wegen mangelhafter Akteneinsicht
Ein unterlegener Bieter kann die Vergabe von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG nicht allein aufgrund unzureichender Akteneinsicht verhindern (OLG Celle, 30.04.2024, 13 U 34/23).
Vorbreitender Charakter
Das Recht auf Akteneinsicht dient lediglich dazu, eine Rüge vorzubereiten. Allein, weil die Gemeinde den Anspruch auf Akteneinsicht unzureichend erfüllt hat, darf der Abschluss des Vertrags nicht untersagt werden.
Parallele zum Kartellvergaberecht
Das Urteil des OLG Celle schafft Rechtseinheit. Im Kartellvergaberecht ist klar gesetzlich geregelt, dass die unterbliebene Akteneinsicht nur im Zusammenhang mit der sofortigen Beschwerde in der Hauptsache beanstandet werden kann. Das OLG Celle weicht damit von einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2020 ab.
Praxis
Unterlegene Bieter können die unzureichende Akteneinsicht nur im Zusammenhang mit gerügten Rechtsverletzungen gerichtlich geltend machen.