Vergabe 938
KG Berlin: Bieterausschluss wegen früherer Schlechtleistungen
Will ein Auftraggeber einen Bieter ausschließen, weil er bei früheren Aufträgen schlecht geleistet hat, muss er darlegen, dass der Grad der Beanstandungen in ihrer Frequenz und Schwere im Vergleich zu den Leistungen anderer Dienstleister ungewöhnlich hoch ist (KG Berlin, 31.07.2017, Verg 6/17).
Gewisse Fehlerquote unvermeidlich
Im konkreten Fall ging es um einen Auftrag über die Beförderung von Schülern. Bei solchen umfangreichen Aufträgen sei eine gewisse Fehlerquote bei keinem Auftragnehmer zu vermeiden. Deshalb könne trotz mehrerer Beanstandungen nicht generell auf eine Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers geschlossen werden.
Ganzheitliche Beurteilung
Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit und Geeignetheit seien insbesondere auch positive Erfahrungen mit dem Bieter zu berücksichtigen und abzuwägen.