Vergabe 1020 und Energie 084
KG Berlin zur Vergabe von Wegenutzungsrechten
Das KG Berlin hat die Anforderungen an Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten konkretisiert (KG, 04.04.2019, 2 U 5/15 Kart).
Vorbeugender Rechtschutz
Bieter können vorbeugenden Rechtsschutz in Form einer Unterlassungsklage bei der Vergabe öffentlicher Verkehrswege nach § 46 EnWG bereits vor der Vergabeentscheidung anstrengen. Dies setzt lediglich voraus, dass ernsthafte und tatsächliche Anhaltspunkte für die beabsichtigte Vergabe an einen Mitbewerber bestehen.
Beteiligung eines Eigenbetriebs
Ein rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb darf sich an einem Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten beteiligen, wenn Kommune und Eigenbetrieb organisatorisch und personell strikt getrennt sind.
Auswahlkriterium sicherer Netzbetrieb
Die Kommune muss bei den Auswahlkriterien dem sicheren Netzbetrieb ein besonderes Gewicht einräumen. Ein Anteil von knapp 16 % ist mit den Zielen des § 1 EnWG unvereinbar, da die Versorgungssicherheit von fundamentaler Bedeutung ist.
Bekanntgabe der Gewichtung von Unterkriterien
Eine Kommune ist verpflichtet – wenn sie Unterkriterien bildet – den Bietern auch die Gewichtung der Unterkriterien mitzuteilen.