Vergabe 893
Kommunale Messegesellschaften sind öffentliche Auftraggeber
Messegesellschaften, die durch ihre besondere Verbundenheit mit der Kommune eine Sonderstellung im Wett-bewerb erlangen, sind öffentliche Auftraggeber (OLG Düsseldorf, 21.03.2018, VII-Verg 50/16).
Messen sind grundsätzlich eine gewerbliche tätig
Messegesellschaften üben zwar grundsätzlich im Allgemeininteresse liegende Aufgaben gewerblicher Art aus, da sie im Wettbewerb mit privaten Messegesellschaften stehen. Gleichwohl sind Messegesellschaften öffentliche Auftraggeber, wenn sie nicht zu normalen Marktbedingungen, sondern in einer marktbezogenen Sonderstellung tätig sind.
Marktbezogene Sonderstellung maßgeblich
Eine marktbezogene Sonderstellung liege immer dann vor, wenn die öffentliche Hand die Gesellschaft anders als ihre privaten Wettbewerber behandelt. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die öffentliche Hand der Messegesellschaft unentgeltlich Grundstücke überlässt und eine Ausfallbürgschaft gewährt.