02.10.2024Fachbeitrag

Vergabe 1492

Länder erleichtern Unterschwellenvergaben

Baden-Württemberg hat die Wertgrenzen für kommunale Unterschwellenvergaben angehoben. Für landeseigene Vergaben gelten seit dem 01. Oktober noch weitgehendere Erleichterungen. Bayern und Niedersachen haben die Anhebung der Wertgrenzen bereits angekündigt.

Erleichterungen für Kommunen in Baden-Württemberg

Kommunen in Baden-Württemberg dürfen zunächst befristet bis Ende 2026 im Unterschwellenbereich Direktaufträge bis EUR 10.000 erteilen. Für Bauvergaben ist die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmeverfahren bis zur Grenze von EUR 1,0 Mio. möglich. Dies soll Kommunen entlasten sowie der Krise in der Baubranche entgegenwirken.

Weitgehendere Erleichterung für landeseigene Vergaben in Baden-Württemberg

Für die landeseigene Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen gelten seit dem 01. Oktober noch umfassendere Erleichterungen. Direktaufträge sind bis EUR 100.000 möglich und die vereinfachten Vergabeverfahren wie die Verhandlungsvergabe sogar bis zu dem Schwellenwert von EUR 221.000.

Erhöhung der Wertgrenzen auch in Bayern und Niedersachsen angekündigt

Die Bayerische Staatskanzlei hat ebenfalls zur Entbürokratisierung eine umfangreiche Liberalisierung des Vergaberechts auf Landesebene angekündigt. Bayern möchte u. a. die Wertgrenzen für Direktaufträge für Bauleistungen auf EUR 250.000 und für Liefer- und Dienstleistungen auf EUR 100.000 anheben. Die Regelungen sollen für landeseigene und für kommunale Vergaben gelten. Niedersachsen bleibt mit einer angekündigten Erhöhung der Wertgrenzen für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen auf EUR 10.000 und für Bauleistungen auf EUR 15.000 dahinter zurück.

Download Kommunale Unterschwellenvergabe in BW

Download Landeseigene Unterschwellenvergabe in BW

Angekündigte Erleichterungen von Bayern

Angekündigte Erleichterungen von Niedersachsen

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