20.08.2014Fachbeitrag

Vergabe 545

Leitfaden des BMWi zur eVergabe

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Kurzleitfaden zur eVergabe veröffentlicht, weil die neuen EUVergaberichtlinien ab 2016 für zentrale Vergabestellen und ab 2018 für alle öffentlichen Auftraggeber elektronische Vergabeverfahren fordern.

Schrittweise müssen sich nun Gesetzgeber, Auftraggeber und Bieter bei allen öffentlichen Aufträgen von der „Papier-Ausschreibung“ auf die neuen Kommunikationswege umstellen.

Umstellung ab 2016 für 95 Prozent der Vergaben

Schon ab 2016 sind elektronische Angebote einzureichen, Vergabeunterlagen online zur Verfügung zu stellen und Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen. Derzeit werden nur lediglich 5 Prozent aller öffentlichen Aufträge überhaupt elektronisch abgewickelt, 95 Prozent der Vergaben müssen verändert werden. Folgender Zeitplan gilt:

Zeitplan

• Bis 18.04.2016:

Die EU-Vergaberichtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Zentrale Beschaffungsstellen müssen dann bereits elektronisch ausschreiben.

• Bis 18.04.2017:

Einheitliche europäische Eigenerklärungen und von der EU-Kommission erstellte elektronische Standardformulare werden eingesetzt.

• Bis 18.10.2018:

Alle öffentlichen Auftraggeber müssen die elektronische Vergabe nutzen.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.