Vergabe 582
Loslimitierung bei komplexen Aufträgen zulässig
Eine Angebotslimitierung ist zulässig, wenn die Komplexität des Einzelfalls dies erfordert (OLG Karlsruhe vom 25.07.2014, 15 Verg 5/14):
Man spricht von einer Angebotslimitierung, wenn der Auftraggeber zwar losweise ausschreibt, die Bieter aber nicht die Möglichkeit haben, auf alle Lose ein Angebot abzugeben. Durch eine Angebotslimitierung möchte der Auftraggeber in der Regel erreichen, dass sich die Vergabe nicht auf einen oder sehr wenige Bieter konzentriert, sondern dass das wirtschaftliche und technische Risiko auf mehrere Bieter gestreut wird.
Die Angebotslimitierung ist vom Leistungsbestimmungsrecht gedeckt!
Da das Vergaberecht die losweise Vergabe von Aufträgen ausdrücklich vorsieht, ist nach Ansicht des OLG Karlsruhe auch die Angebotslimitierung vom Recht des Auftraggebers gedeckt, den Gegenstand der Ausschreibung frei zu bestimmen.
Eine Loslimitierung stellt aber immer eine gewisse Zugangssperre für Bieter dar. Deshalb bedarf es eines komplexen und umfangreichen Auftrags, damit die Limitierung gerechtfertigt ist.
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