Vergabe 632
Mischen von Eignung und Wertung
Bei der Angebotswertung dürfen die Organisation sowie die berufliche Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Projektteams als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden (OLG Düsseldorf, 29.04.2015, Verg 35/14).
Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien nicht in jedem Fall
Nach dem OLG Düsseldorf steht der Grundsatz der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien einer Wertung von Qualifikation und Erfahrung des Personals nicht entgegen, soweit nicht das Personal des Bieters im Allgemeinen – dann rein eignungsbezogenes Kriterium –, sondern das auftragsausführende Team gewertet wird.
Anlass: Klarstellung durch EuGH
Das OLG Düsseldorf begründet seine Auffassung mit der kurz zuvor ergangenen Entscheidung des EuGH vom 26.03.2015 (C-601/13 - Ambisig). Darin stellte der EuGH klar, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Eignungsmerkmale bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung angewandt werden dürfen. Dies sei der Fall bei der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der auftragsausführenden Personen, da hiervon die Qualität der Leistung maßgeblich abhängen könne.
Explizite Regelung in neuer Vergaberichtlinie
Die Entscheidungen ergingen, ohne dass die neue Richtlinie 2014/24/EU anzuwenden war. Diese bestätigt in Art. 67 Abs. 2 Unterabsatz 1 lit. b) explizit, dass die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des auftragsausführenden Personals als Zuschlagskriterien fungieren dürfen.