25.02.2015Fachbeitrag

Vergabe 606

Nachprüfungsantrag Voraussetzung für Schadensersatz?

Macht der übergangene Bieter Schadensersatz geltend, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ihm der Zuschlag bei ordnungsgemäßem Verlauf des Verfahrens hätte erteilt werden müssen (OLG Naumburg, 23.12.2014, 2 U 74/14).

Keine pauschalen Behauptungen!

Es reicht nicht aus, wenn der vermeintlich rechtswidrig übergangene Bieter pauschal behauptet, dass er bei ordnungsgemäßem Verlauf des Verfahrens der Ausschreibungsgewinner gewesen wäre.

Mitverschulden bei Schadensersatz zu berücksichtigen!

Ohne im konkreten Fall über das Mitverschulden entscheiden zu müssen, weist das OLG auf Folgendes hin: Unterlässt es der Bieter trotz Kenntnis vom Verstoß gegen eine Vergabevorschrift seine Chance auf den Zuschlag durch rechtzeitige Rüge oder einen Nachprüfungsantrag zu wahren, kann ihm ein Mitschulden vorgeworfen werden. Dieses ist auf seinen möglichen Schadensersatzanspruch anzurechnen.

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