Vergabe 596
Nachprüfungsverfahren im Vorfeld des Vergabeverfahrens Unzulässig
Ein Nachprüfungsverfahren ist dann unzulässig, wenn ein Vergabeverfahren noch nicht begonnen hat. Für den Beginn eines Vergabeverfahrens ist ein äußerlich wahrnehmbares Verhalten erforderlich (OLG Düsseldorf, 17.12.2014, VII-Verg 26/14).
Kein vorbeugender Rechtsschutz
Solange beim Auftraggeber nur eine interne Entscheidung (z. B. Kreistagsbeschluss) vorliegt, wonach der Bedarf des öffentlichen Auftraggebers am Markt gedeckt werden soll, reicht diese Entscheidung nicht aus, um ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Auch der Hinweis auf Zeitungsmeldungen über (mutmaßliche) Vertragsverhandlungen etc. genügt nicht, um eine angebliche Beauftragung anzugreifen.
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