Vergabe 935
Nachprüfungsverfahren ohne Rüge erfolgreich
Fehlen in einer Auftragsbekanntmachung die Eignungskriterien und geforderten Nachweise, stellt dies einen schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß dar. Dieser Verstoß ist von Amts wegen auch ohne Rüge zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, 11.07.2018, Verg 24/18).
Die Auftraggeberin schloss das Angebot eines Bieters aus, weil der Bieter u.a. die aufgestellten Anforderungen an den Mindestumsatz nicht erfüllte. Der Bieter rügte, dass diese Anforderungen vergaberechtswidrig seien. Mit dieser Rüge war er jedoch im Nachprüfungsverfahren präkludiert, da er Einwände gegen diesen erkennbaren Verstoß nicht innerhalb der Angebotsfrist vorgebracht hatte.
Fehlender Link zu Eignungsnachweisen führt auch ohne Rüge zu Erfolg beim OLG
Gleichwohl hatte der beim OLG Düsseldorf gestellte Nachprüfungsantrag Erfolg! Denn die geforderten Eignungsnachweise waren insgesamt unwirksam, da sie nicht ordnungsgemäß in der Auftragsbekanntmachung mitgeteilt worden waren. In der Auftragsbekanntmachung war lediglich ein Link zu den Auftragsunterlagen enthalten. Dies ist unzulässig.