Vergabe 1200
Nachweis der Genehmigung erst nach Zuschlag
Der Auftraggeber darf einen Bieter nicht allein deshalb ausschließen, weil er mit der Abgabe seines Angebots den Nachweis einer Ausführungsbedingung nicht erbringt (EuGH, 08.07.2021, C-295/20).
Ausschluss eines Bieters
Das litauische Umweltschutzamt schrieb die Entsorgung von gefährlichen Abfällen europaweit aus. Nach dem EU-Recht ist für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen eine Genehmigung erforderlich. Darauf wiesen die Vergabeunterlagen nicht hin. Der Auftraggeber begründete den Ausschluss eines Bieters mit der fehlenden Genehmigung.
Kein Eignungskriterium
Die Genehmigung ist aber kein Eignungskriterium, sondern nur eine Bedingung für die Auftragsausführung. Sie verpflichtet den Bieter, umweltrechtliche Vorgaben einzuhalten und verrät nichts über die Leistungsfähigkeit des Bieters.
Unverhältnismäßig und intransparent
Der Bieter muss die Genehmigung erst nach dem Zuschlag beibringen. Eine Nachweispflicht schon mit Abgabe des Angebots ist unverhältnismäßig. Der Aufwand, die Genehmigung einzuholen, ist hoch. Das könnte Bieter davon abhalten, an Vergabeverfahren teilzunehmen. Zudem verstößt der Auftraggeber gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht auf die Genehmigung hinweist.