27.09.2021Fachbeitrag

Vergabe 1200

Nachweis der Genehmigung erst nach Zuschlag

Der Auftraggeber darf einen Bieter nicht allein deshalb ausschließen, weil er mit der Abgabe seines Angebots den Nachweis einer Ausführungsbedingung nicht erbringt (EuGH, 08.07.2021, C-295/20).

Ausschluss eines Bieters

Das litauische Umweltschutzamt schrieb die Entsorgung von gefährlichen Abfällen europaweit aus. Nach dem EU-Recht ist für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen eine Genehmigung erforderlich. Darauf wiesen die Vergabeunterlagen nicht hin. Der Auftraggeber begründete den Ausschluss eines Bieters mit der fehlenden Genehmigung.

Kein Eignungskriterium

Die Genehmigung ist aber kein Eignungskriterium, sondern nur eine Bedingung für die Auftragsausführung. Sie verpflichtet den Bieter, umweltrechtliche Vorgaben einzuhalten und verrät nichts über die Leistungsfähigkeit des Bieters.

Unverhältnismäßig und intransparent

Der Bieter muss die Genehmigung erst nach dem Zuschlag beibringen. Eine Nachweispflicht schon mit Abgabe des Angebots ist unverhältnismäßig. Der Aufwand, die Genehmigung einzuholen, ist hoch. Das könnte Bieter davon abhalten, an Vergabeverfahren teilzunehmen. Zudem verstößt der Auftraggeber gegen das Transparenzgebot, wenn er in den Vergabeunterlagen nicht auf die Genehmigung hinweist.

Download Volltext

Als PDF herunterladen
Als PDF herunterladen

Sie benutzen aktuell einen veralteten und nicht mehr unterstützten Browser (Internet-Explorer). Um Ihnen die beste Benutzererfahrung zu gewährleisten und mögliche Probleme zu ersparen, empfehlen wir Ihnen einen moderneren Browser zu benutzen.