08.02.2017Fachbeitrag

Kommunalwirtschaft 118 und Energie 074

Neue Vorschriften für Strom- und Gaskonzessionen

Das neue Recht zur Vergabe von Wegenutzungsrechten – Gas- und Stromkonzessionen – gilt seit 03.02.2017.

EnWG reformiert

Der Gesetzgeber hat die §§ 46 ff. EnWG umfassend reformiert – wie so oft nicht zugunsten der Rechtsanwender. So enthält auch das neue Recht unklare Verfahrensanforderungen. Die hoch umstrittenen Ausgestaltung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung werden nicht präzisiert.

Neuregelungen

Zu den weiteren Neuerungen:

  • Einführung einer Präklusions- und Rügeregelung: Unternehmen dürfen sich auf einen Verstoß nur berufen, wenn sie diesen zuvor gerügt haben. Kommunen erhalten die Möglichkeit, die Rügepflicht auf laufende Verfahren rückwirkend zur Anwendung kommen zu lassen.
  • Die Pflicht zur Konzessionsabgabe für den Netzbetreiber besteht auch nach Ablauf des Konzessionsvertrages fort.
  • Für den Netzkaufpreis kommt es auf den objektivierten Ertragswert an.
  • In-house-Vergabe sind nach wie vor nicht möglich. Ob und wie sich dies mit der frisch reformierten Richtlinie 2014/23/EU zu Konzessionsvergaben, die In-house-Vergabe ausdrücklich gestattet, verträgt, bleibt unklar.

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