24.07.2019Fachbeitrag

Vergabe 1001

Neues Bauvergaberecht

Seit dem 18.07.2019 gelten neue Vorschiften für die Vergabe von Bauleistungen.

Änderungsverordnung veröffentlicht

Am 17.07.2019 wurde die Verordnung zur Änderung der VgV und der VgV-VS im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit der neue Regelungen der VOB/A und der VOB/A-VS in Kraft gesetzt werden.

Wesentliche Änderungen bei nationalen Bauvergaben

Die wichtigsten Änderungen betreffen den ersten Abschnitt der VOB/A für nationale Bauaufträge:

  • AG dürfen frei zwischen Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wählen;
  • AG dürfen Bauleistungen zu Wohnzwecken mit einem Auftragswert von bis zu € 1 Mio bis zum 31.12.2021 im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, mit einem Auftragswert von bis zu € 100.000,-im Wege der Freihändigen Vergabe vergeben;
  • AG müssen die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung angeben;
  • Die Nachforderungsvorschriften wurden an die UVgO angepasst; insbesondere dürfen AG fehlende, unvollständige und fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen nachfordern, vervollständigen oder korrigieren lassen.
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