Vergabe 1001
Neues Bauvergaberecht
Seit dem 18.07.2019 gelten neue Vorschiften für die Vergabe von Bauleistungen.
Änderungsverordnung veröffentlicht
Am 17.07.2019 wurde die Verordnung zur Änderung der VgV und der VgV-VS im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, mit der neue Regelungen der VOB/A und der VOB/A-VS in Kraft gesetzt werden.
Wesentliche Änderungen bei nationalen Bauvergaben
Die wichtigsten Änderungen betreffen den ersten Abschnitt der VOB/A für nationale Bauaufträge:
- AG dürfen frei zwischen Öffentlicher und Beschränkter Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb wählen;
- AG dürfen Bauleistungen zu Wohnzwecken mit einem Auftragswert von bis zu € 1 Mio bis zum 31.12.2021 im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, mit einem Auftragswert von bis zu € 100.000,-im Wege der Freihändigen Vergabe vergeben;
- AG müssen die Zuschlagskriterien bereits in der Bekanntmachung angeben;
- Die Nachforderungsvorschriften wurden an die UVgO angepasst; insbesondere dürfen AG fehlende, unvollständige und fehlerhafte eignungsbezogene Unterlagen nachfordern, vervollständigen oder korrigieren lassen.