Vergabe 585
NRW erhöht Mindestlohn für öffentliche Aufträge
Ab dem 01.01.2015 gilt in Nordrhein-Westfalen ein vergabespezifischer Mindestlohn von € 8,85/Stunde.
Ab 01.01.2015: € 8,85 pro Stunde
Das Land NRW hat drei Jahre nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabesetzes NRW erstmals den Mindestlohn von € 8,62 auf € 8,85 pro Stunde angehoben.
Für öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen gilt damit ein Lohn von € 0,35 über dem bundesweit geltenden Mindestlohn von € 8,50, den ab 01.01.2015 das Mindestlohngesetz (MiLoG) vorschreibt (vgl. PSA Nr. 584).
NRW nicht Spitzenreiter
NRW ist damit jedoch nicht das „teuerste Bundesland“. Spitzenreiter beim vergabespezifischen Mindestlohn bleibt Schleswig-Holstein mit € 9,18/Stunde.
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