07.07.2017Fachbeitrag

Vergabe 829

NRW-Koalition will Tariftreuerecht vereinfachen

Unter dem Leitsatz „Wirtschaft und Bürger entfesseln – weniger Bürokratie“ einigten sich CDU und FDP im Koalitionsvertrag, das Vergaberecht zu vereinfachen. Zugleich wird die Bindung an die Tariftreue, also an den gesetzlichen Mindestlohn und die allgemeinverbindlichen Tarifverträge, bekräftigt. Alle darüber hinausgehenden Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz sollen entfallen.

Verpflichtungserklärungen nach TVgG NRW

Nach dem noch geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz NRW müssen öffentliche Auftraggeber von dem Bestbieter noch viele Verpflichtungserklärungen einholen.

Streichung Bedingungen an die Auftragsausführung

Entfallen sollen somit die Verpflichtungserklärungen zu Subunternehmern, zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung internationaler Mindeststandards (ILO) zur Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit.

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