Vergabe 799
NRW: Tariftreue- und Vergabegesetz beschlossen
Das novellierte nordrhein-westfälische Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) tritt zum 01.04.2017 in Kraft.
Neuerungen im Überblick
Die wesentlichen Änderungen des TVgG-NRW sind:
- Das Best-Bieter-Prinzip wurde eingeführt. Zukünftig muss nur noch der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen.
- Der vergaberechtsspezifische Mindestlohn orientiert sich zukünftig am Mindestlohngesetz (MiLoG) und beträgt mindestens € 8,85.
- Öffentliche Auftraggeber müssen das TVgG-NRW grundsätzlich erst ab einem Auftragswert von € 20.000 beachten.
- Die ausschreibungsfreie Bagatellgrenze wurde von € 500 auf € 5.000 angehoben.
- Bereits ab einem Auftrageswert von € 5.000 müssen Auftraggeber Belange des Umweltschutzes und der Energieeffizienz berücksichtigen und dürfen Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die die ILO-Kernarbeitsnormen beachten.
- Im Landesministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW wird die Prüfbehörde für die Einhaltung des TVgG-NRW eingerichtet.
- Das Landeswirtschaftsministerium NRW richtet eine Servicestelle für Fragen zum TVgG-NRW ein.