05.06.2015Fachbeitrag

Beihilfe Fördermittel 047

Nur Rückzahlung beseitigt Wettbewerbsverzerrung

Eine durch rechtswidrige Beihilfe geschaffene Wettbewerbsverzerrung ist erst dann beseitigt, wenn der Empfänger die Beihilfe auch tatsächlich zurückgezahlt hat (EuGH, 06.05.2015, C-674/13).

Pensionszuschüsse = Beihilfe?

Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission über die Frage, ob die der Deutschen Post gewährten Pensionszuschüsse nicht mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfen darstellen, ist vorerst entschieden. Der EuGH bestätigt die Europäische Kommission und mahnt die Bundesrepublik Deutschland, die Entscheidung der Europäischen Kommission umzusetzen.

Marktbeherrschende Stellung maßgeblich

Danach muss Deutschland von der Deutschen Post Pensionszuschüsse für diejenigen Mitarbeiter zurückfordern, die in Bereichen tätig sind, in denen die Deutsche Post nicht marktbeherrschend ist,  mithin einem funktionierenden Wettbewerb ausgesetzt ist. Dies sei insbesondere beim sogenannten Business to Business Lieferservice der Fall. Hintergrund: In diesen Bereichen findet keine Preiskontrolle nach dem Postgesetz statt.

Nichtigkeitsklagen anhängig

Das Urteil dürfte bald überholt sein: Gegen den streitigen Beschluss der Kommission sind Nichtigkeitsklagen der Deutschen Post und der Bundesrepublik Deutschland anhängig.

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