Vergabe 608
Ohne vollständigen Preis kein Zuschlag
Angebote müssen alle in den Vergabeunterlagen verlangten Preisangaben enthalten (OLG Düsseldorf, 24.09.2014, VII Verg 19/14).
Kein Eintragungs-Ausschluss
Sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Preisblatt, einzelne Positionen abgefragt und trägt der Bieter an der dafür vorgesehenen Stelle keinen Preis ein, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.
Klare Vorgaben in den Unterlagen
Dies gilt aber nur, wenn das Leistungsverzeichnis und die sonstigen Vergabeunterlagen eindeutig und unmissverständlich die Preisangabe fordern, d.h. diese zweifelsfrei vom Auftraggeber verlangt wird.
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