05.04.2017Fachbeitrag

Vergabe 802

OLG Brandenburg –Wohnungsbaugesellschaft öffentliche Auftraggeberin

Eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist nach Ansicht des OLG Brandenburg selbst dann öffentliche Auftraggeberin, wenn sie in Gewinnerzielungsabsicht Wohnraum anbietet (06.12.2016, 6 Verg 4/16).

Nichtgewerbliche Tätigkeit trotz Gewinnerzielungsabsicht

Laut OLG Brandenburg verbinden kommunale Wohnungsbaugesellschaften typischerweise Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung mit Tätigkeiten eines wirtschaftlich agierenden Wohnungsunternehmens. Dies ändere jedoch nichts daran, dass die im Allgemeininteresse liegende Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung eine nichtgewerbliche Aufgabe ist.

Ist das Unternehmen darüber hinaus kommunal beherrscht, handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 a. F. GWB.

gilt auch für neues Vergaberecht

Der Beschluss erging zu § 98 Nr. 2 GWB a. F., der inhaltlich § 99 Nr. 2 GWB n. F. entspricht.

Mit dem Beschluss unterwirft das Gericht kommunale Woh-nungsbaugesellschaften dem Vergaberecht, obwohl sich die-se wie Private am Markt verhalten.

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