Vergabe 844
OLG Düsseldorf: Optionen bis zum Zuschlag offenhalten
Ein Auftraggeber darf sich angesichts begrenzter Haushaltsmittel bis zum Zuschlag vorbehalten, Grundpositionen durch Alternativpositionen zu ersetzen (OLG Düsseldorf, 14.09.2017, VII-Verg 7/16).
Option in den Vergabeunterlagen begründen
Das OLG Düsseldorf musste folgende Fälle entscheiden: Ein Auftraggeber konnte nicht vorhersehen, ob Haushaltsmittel zur Verfügung stehen würden, um eine Alternativposition zu bezahlen. Er hielt sich die Entscheidung über die Alternativposition bis zum Zuschlag offen. Das OLG Düsseldorf hielt das für zulässig. Solange der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen die Kriterien für die Inanspruchnahme der Option bekannt gebe, sei die Ausschreibung ausreichend transparent und bestimmt.
Änderung der Vergabeunterlagen im laufenden Verfahren erlaubt
Zudem sah das OLG Düsseldorf den Auftraggeber berechtigt, Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren zu ändern. Gründe für eine Änderung könnten beispielweise die Korrektur von Vergaberechtsverstößen oder Zweckmäßigkeitserwägungen sein. Voraussetzung sei eine transparente und diskriminierungsfreie Änderung der Unterlagen. Die Änderungsbefugnis des Auftraggebers beziehe sich auf alle Bestandteile der Vergabeunterlagen.