Vergabe 1102, ÖPNV 104
OLG Düsseldorf zu ÖPNV-Direktvergaben
Das OLG Düsseldorf konkretisiert die Anforderungen an zulässige Inhouse-Direktvergaben im ÖPNV und schafft Handlungsspielraum zur Rechtsform des kommunalen Verkehrsunternehmens und zum zulässigem Drittgeschäft (OLG Düsseldorf, 27.04.2020, Verg 27/19).
Auftrag an Enkel-Aktiengesellschaft
Auch eine Enkel-AG der Kommune darf einen ÖPNV-Auftrag ohne Vergabeverfahren erhalten, wenn der Auftraggeber sie mittelbar zu 100 % beherrscht. Ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zwischen der alleinigen Tochtergesellschaft der Kommune und der Enkelgesellschaft reicht für die Kontrolle aus.
Fahrgelder kein Drittumsatz
Die Fahrgeldeinnahmen hält der Vergabesenat nicht für schädliche Dritterlöse. Ob die Auftraggeberin oder Dritte für eine Tätigkeit zahlen mit der der Auftragnehmer betraut worden sei, spiele keine Rolle.