Vergabe 915
OLG Düsseldorf zum Ausschluss von Bietern wegen Schlechtleistungen
Öffentliche Auftraggeber müssen sich Gewissheit über die Schlechtleistung eines Bieters bei früheren öffentlichen Aufträgen verschaffen, bevor sie ihn vom Vergabeverfahren ausschließen dürfen (OLG Düsseldorf, 28.03.2018, VII-Verg 49/17).
Frühere Schlechtleistung und Kündigung
Ein Bieter gab in einem Vergabeverfahren für Elektroinstallationsarbeiten eines öffentlichen Auftraggebers ein Angebot ab. Er hatte solche Arbeiten bereits zuvor für den öffentlichen Auftraggeber erbracht. Diesen früheren Vertrag kündigte der öffentliche Auftraggeber, weil der Bieter damals nicht rechtzeitig leistete. Der Bieter akzeptierte die Kündigung.
Bieter nicht geeignet
Der öffentliche Auftraggeber schloss das Angebot des Bieters in dem neuen Vergabeverfahren aus. Der Bieter sei angesichts seiner früheren Schlechtleistungen nicht geeignet.
Zweifel ausschließen
Zu Recht! Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter vom Verga-beverfahren ausschließen, wenn diese eine wesentliche An-forderung bei früheren Aufträgen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben und dies zu einer vorzeitigen Been-digung geführt hat. Dem OLG Düsseldorf zufolge darf der öf-fentliche Auftraggeber den Bieter jedoch nur ausschließen, wenn er keine Zweifel an dessen früherer Schlechtleistung hat und die vorzeitige Vertragsbeendigung rechtmäßig war.