Vergabe 1010
OLG Düsseldorf zur Eignung im Konzern und zur Aufhebung
Das OLG Düsseldorf konkretisierte die Anforderungen an die Eignungsprüfung bei Konzerngesellschaften (17.04.2019, Verg 36/18):
- Der Auftraggeber darf ausdrücklich benannte Eignungskriterien nicht unberücksichtigt lassen.
Verfügbarkeit von Ressourcen und Erfahrungen immer nachweisen
- Dem Bewerber sind Erfahrungen und Ressourcen eines übernommenen Unternehmens nur zuzurechnen, wenn diese im Wesentlichen unverändert übergegangen sind.
- Der Bewerber muss auch bei eigenen Konzerngesellschaften die tatsächliche Verfügbarkeit der Erfahrungen und Ressourcen nachweisen.
- Der Bewerber darf sich nicht für Referenzen, die er als eigene angegeben hat, auf eine Eignungsleihe stützen.
Keine Pflicht zum Zuschlag
Das OLG Düsseldorf entschied, dass ein Bewerber keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags hat. Das gilt auch wenn kein Aufhebungsgrund vorliegt.
Aufhebung bei fehlenden Fördermitteln
Ein Aufhebungsgrund liegt vor, wenn absehbar ist, dass die verzögerte Vergabe zu Mehrkosten führt, die nicht durch Fördermittel gedeckt sind.