Vergabe 870
OLG Frankfurt zum Schulnotensystem für Konzessionen
OLG Frankfurt bestätigt Transparenz des Schulnotensystems zur Wertung von Angeboten (OLG Frankfurt, 03.11.2017, 11 U 51/17 (Kart.)).
Bewertung von Angeboten nach Schulnoten
Ein Auftrageber vergab Stromkonzessionen. Die Angebote der Bieter bewertete er nach dem Schulnotensystem. Ein unterlegener Bieter rügte diese Bewertungsmethode und beantragte einstweiligen Rechtsschutz.
Transparenzgebot beachten!
Erfolglos! Das Schulnotensystem sei ausreichend transparent. Solange der Auftraggeber Kriterien, deren Gewichtung sowie Unterkriterien bekannt mache, sei das Transparenzgebot im Vergabeverfahren erfüllt. Gewichtungen von (Unter-) Unterkriterien müsse der Auftraggeber nicht angeben.
Neue Rechtsprechung jetzt auch für Konzessionen
Das OLG Frankfurt bestätigt die Aufsehen erregenden Entscheidungen des EuGH (Urteil vom 14.07.2016, C-6/15), OLG Düsseldorf (Beschluss vom 08.03.2017, VII-Verg 39/16) und des BGH (Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17).